Jahresabschluss im Enzkreis

Jahresabschlüsse durch einen Steuerberater

Je nach Rechtsform und Unternehmensgröße gelten verschiedene Anforderungen an den zu erstellenden Jahresabschluss und die Art der Gewinnermittlung. Unterschieden wird dabei in der Regel zwischen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung, die durch Freiberufler erstellt werden muss, und dem klassischen Jahresabschluss für eine GmbH, KG, AG oder größere GbRs.

Jahresabschluss erstellen lassen

Der Jahresabschluss liefert wesentliche Informationen über den finanziellen Zustand eines Unternehmens am Ende eines Wirtschaftsjahres. Seine Analyse gibt Unternehmern, Gläubigern und potenziellen Investoren einen Einblick in den wirtschaftlichen Erfolg der unternehmerischen Aktivitäten. Zudem dient der Jahresabschluss als Basis für die Besteuerung.

Aufgrund des hohen Stellenwertes und der Komplexität sollte der Jahresabschluss in vertrauensvolle Hände gelegt werden. Dank unserer langjährigen Erfahrung und fachlicher Kompetenz können wir von der Steuerkanzlei Markus Scheuernstuhl beim Erstellen eines Jahresabschlusses unterstützen. Wir erstellen für Sie Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. Anhänge, übernehmen die Offenlegung des Jahresabschlusses nach § 325 HGB, falls Sie hierzu verpflichtet sind. Auf Wunsch können wir jederzeit notwendige Zwischen-, Umwandlungs- und Ergänzungsbilanzen ausarbeiten und Ihnen zur Verfügung stellen.

EÜR für kleine Gewerbetreibende und Freiberufler

Neben dem Jahresabschluss ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung eine weitere relevante steuerrechtliche Aufstellung, die durch uns für Gewerbetreibende und Freiberufler erstellt werden kann.

Leistungen der Steuerkanzlei

  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung
  • Erläuterungsbericht
  • Liquidationsbilanz
  • Auseinandersetzungsbilanz
  • Zwischenabschluss
  • Eröffnungsbilanz

Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf, wenn wir Ihnen bei der Erstellung eines Jahresabschlusses oder EÜR behilflich sein können!